OLG Urteil zu Bahnlärm Trudering – eine Analyse
Die Kernaussage ist, dass der Pegel der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zwar um rund 5dB überschritten wird, dies sei aber im konkreten Fall keine erhebliche Beeinträchtigung. Der Kerngedanke der BImSchV wird …
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