Kein Anspruch auf Lärmschutz nördl. Daglfing bei DTK

Die Daglfinger Kurve und Truderinger Spange (DTK) werden zu einer enormen Steigerung des Güterverkehrs auf der Strecke Daglfing-Johanneskirchen führen.

Auf der DTK-Webseite lobt die Bahn dabei ihren Lärmschutz und spricht von einer „Lärmentlastung der Anwohner“ . Gemeint ist aber nur der Lärmschutz direkt dort wo ein Gleis neu gebaut wird, d.h. voraussichtlich bis zur Daglfinger Straße.

Einen vollen Lärmschutz für den weiteren Verlauf wird es wohl nicht geben. Wie ein Bahnsprecher klarstellte, ist dies gesetzlich nicht gefordert, es erfolgt lediglich eine Abwägung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Da die Strecke Daglfing-Johanneskirchen ja ausgebaut werden soll, wird die Abwägung wohl bedeuten, dass die Bahn nichts tun muss.

Man muss also damit rechnen, dass der Mehrverkehr durch DTK eine Lärmsteigerung um 6-8dB nachts zur Folge hat. Die Bahn argumentiert gern in diesem Zusammenhang, dass ja die Güterwagen leiser werden, Stichwort Flüsterbremse. Auch wenn dies eine kleine Reduktion von vielleicht 3dB bringen wird, ist es immer noch 6-8dB lauter als ohne DTK und mit dann teilweise 70dB immer noch extrem weit über den Grenzwerten (49dB), welche für Neubaustrecken nachts gelten.

Daher treten wir auf dieser Webseite dafür ein, dass der Bahnknoten München nur als Ganzes geplant werden darf, und dass man im Notfall die Verordnung ändern sollte, wodurch es nicht mehr möglich wäre, eine neue Kurve zu bauen ohne dahinter für den Lärmschutz sorgen zu müssen.

Aussage der Bahn im Wortlaut:

Dieser spezielle Sachverhalt wird insbesondere auch durch unsere Aufsichtsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt, in gleicher Art und Weise bewertet wie Ihnen gegenüber dargestellt. Sie dürfen die Aussage daher gern zitieren. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Passage „…der dadurch ausgelöste Lärmzuwachs [ist] im Rahmen der Abwägung im Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen.“ nicht automatisch bedeutet, dass in Nachbarabschnitten ohne bauliche Eingriffe Maßnahmen der Lärmvorsorge nach BImSchV durchgeführt werden, sondern lediglich, dass dies im Vorfeld von unserer Seite zu untersuchen und später im Verfahren der Planfeststellung abzuwägen ist. 

Quelle: Email von Ausbau-DaJo@deutschebahn.com

OVG-Urteil in ähnlichem Fall: https://openjur.de/u/311407.html

2 Kommentare zu “Kein Anspruch auf Lärmschutz nördl. Daglfing bei DTK”

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