Informationsveranstaltung „Petition Bahntunnel München“
Donnerstag, 28. November 2024 um 18h30
Englschalkinger Str. 208, Schützenlisl II
Die Präsentation ist online verfügbar unter folgenden Link:
Die Videoaufzeichung dazu findet sich unter:
Grundgesetz Artikel 17 garantiert jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. Vorraussetzung ist nur, dass die Petition schriftlich oder online mithilfe des Onlineformulars und mit Angabe der Adresse eingereicht wird.