Positionspapier BA Trudering-Riem

Der Bezirksausschuss Trudering-Riem hat seine Haltung zum Bahnausbau, insbesondere der Daglfinger und Truderinger Kurve (DTK), schriftlich als Positionierung festgelegt.

Einige wichtige Punkte darin sind

  • Forderung nach Lückenschluss Schall- und Erschütterungsschutz im Bereich Trudering
  • dabei Berücksichtung von realistischen Zugzahlen (inkl. Brennerbasistunnel usw.)
  • Gleichbehandlung aller Strecken im Brennerzulauf
  • Vermeidung des Bahnknotens München, wo dies möglich und häufig kürzer ist
  • zeitnahe Verlagerung Kfz-Verwahrstelle, um Variante B2 zu ermöglichen
  • Fairer Variantenvergleich, dazu Parallelplanung B2
  • Berücksichtigung Schatzbogenbrücke
  • Berücksichtigung von Enteignungen
  • Berücksichtungung von Prozesskosten und -risiken, wenn die Bahn bei Ihrer Vorzugsvariante bleibt
  • Berücksichtigung von Einhausungen
  • Kein wirklicher Konflikt zwischen Variante B2 und Erweiterung Steinhausen
  • Forderung nach Bundestags-Parlamentsvorbehalt

Wie von uns schon mehrfach geschrieben: die DTK führt auch mit Lärmschutzwänden zu so starken Überschreitungen der Lärmgrenzwerte, dass Anwohner vertrieben werden müssen.

Wenn die Anwohner nicht freiwillig verkaufen bleibt nur eine Enteignung (gegen Entschädigung).

Da Variante B2 zu einer deutlichen Reduzierung dieser Fälle führt, stellt sich die Frage, ob die von der Bahn favorisierten Varianten rechtmäßig sind. Zitat §41 BImSchG:

(1) Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen ist unbeschadet des § 50 sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden.

Da die Bahn sich bisher nicht auf §41(2) beruft, schuldet sie einen bestmöglichen Lärmschutz nach Stand der Technik. Unserer Meinung nach sind die Varianten der Bahn daher nicht rechtens, allerdings sind Gerichtsurteile immer sehr bahnfreundlich ausgefallen.

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