Knoten München im Koalitionsvertrag

Bei besonders prioritären Vorhaben soll der Bund künftig nach dem Vorbild des Bundesimmissionsschutzgesetzes kurze Fristen zum Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vorsehen.

Wir wollen große und besonders bedeutsame Infrastrukturmaßnahmen auch im Wege zulässiger und unionsrechtskonformer Legalplanung beschleunigt auf den Weg bringen und mit hoher politischer Priorität umsetzen.

Unter solchen Infrastrukturmaßnahmen verstehen wir systemrelevante Bahnstrecken, Stromtrassen und Ingenieursbauwerke (z. B. kritische Brücken). Für die Ausgestaltung werden wir uns eng mit der Europäischen Kommission abstimmen, die erforderliche Umweltprüfung durchführen und durch den Zugang zum Bundesverwaltungsgericht den Rechtsschutz und die Effektivität des Umweltrechts sicherstellen. Für geeignete Fälle kommt auch eine Übernahme des Raumordnungsverfahrens durch den Bund in Betracht.

Beginnen werden wir mit Schienenprojekten aus dem Deutschlandtakt – dem Ausbau/Neubau der Bahnstrecken Hamm-Hannover-Berlin, Korridor Mittelrhein, Hanau-Würzburg/Fulda-Erfurt, MünchenKiefersfeldenGrenze D/A, Karlsruhe-Basel, „Optimiertes Alpha E+“, Ostkorridor Süd, Nürnberg-Reichenbach/Grenze D-CZ, die Knoten Hamburg, Frankfurt, Köln, Mannheim und München – sowie mit für die Energiewende zentralen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen SüdLink, SüdOstLink und Ultranet. Weitere Vorhaben werden hinzukommen.

Zulässige, unionsrechtskonforme Legalplanung – ernsthaft?

Der Hintergrund dazu ist das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz.

Dieses Gesetz hat zum Ziel, Infrastrukturprojekte per Bundesgesetz zu
beschließen, statt im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens.

Das Planfeststellungsverfahren bleibt dabei weitgehend unverändert. An die
Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses tritt allerdings ein konkretes
Maßnahmengesetz des Deutschen Bundestages.

In Wikipedia findet man dazu :

Ob der gegen Gesetze nicht mögliche Zugang zu den Verwaltungsgerichten mit dem Prinzip des effektiven Rechtsschutzes, insbesondere der Aarhus-Konvention, der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar ist, war bereits im Gesetzgebungsverfahren umstritten.

Wie schon bei anderen aktuellen Themen (Coronaimpfpflicht) wird die Schuld bei den Bürgern gesehen, damit man weniger von eigenen Versäumnissen spricht.

In Daglfing-Johanneskirchen wurde ein Jahr vertan, um einige Probebohrungen zu machen, die wenig überraschend das bestätigen, was man zuvor schon wusste. Zur Erinnerung: die Bahn gehört dem Bund.

An wem liegt es, wenn Gerichtsverfahren Jahre dauern?

Wer erlaubt den Missbrauch von Naturschutz zu Verhinderung von Großprojekten, z.B. ein hoher zweistelliger Millionenbetrag zur Umsiedlung einiger Eidechsen bei Stuttgart 21?

Der Author dieser Zeilen wartet seit mehr als 2 Jahren auf eine Reaktion zu einem Antrag, Bearbeitungsfrist war übrigens 24.1.2020:

https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/5731435

Ebensowenig hört man von einer Finanzierungsvereinbarung für einen Tunnel.

Oder gar von barrierefreien Bahnhöfen.

Beschleunigung? Gern! Fangt einfach mal vor der eigenen Tür an.

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