SPD lässt rechtliche Optionen bei DTK prüfen

Für den Ausbau von Schienengüterverkehrsstrecken ist der Bund verantwortlich.

Konkret:

  1. Der Bund bestimmt welche Strecken ausgebaut werden sollen (BVWP)
  2. Der Bund beauftragt die Bahn (welche dem Bund gehört) mit der Planung
  3. Bei mehreren Varianten entscheidet der Bund
  4. Das Eisenbahnbundesamt (EBA), welches dem Bundesverkehrsminister unterstellt ist, prüft den Plan

Dies bedeutet, dass Städte, Gemeinden und betroffene Bürger nur wenig Einfluss haben, auch wenn ihre Belange wie städtebauliche Aspekte, Querungen, Lärm- und Erschütterungen tangiert werden.

Dies erklärt die Wut des SPD-Stadtratsmitglieds Andreas Schuster, der die Stadt bisher nur als Bittsteller sieht, und daher die rechtlichen Optionen prüfen lassen möchte.

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/trudering-es-macht-mich-wuetend-immer-als-bittsteller-aufzutreten-1.5006471

Es ist einerseits verständlich, dass nicht jeder mitbestimmen kann, wenn es um Bahnstrecken geht. Anwohnerinteressen müssen manchmal hinter übergeordneten Interessen zurückstecken. Es ist unstrittig, dass Güter verstärkt mittels Schienenverkehr transportiert werden müssen, insbesondere Güterverkehr zwischen Italien und Deutschland durch Österreich. Natürlich darf man aber erwarten, dass wenn mehrere Optionen möglich sind, der Vergleich neutral durchgeführt wird, was ganz eindeutig nicht geschieht, siehe z.B. hier.

Im konkreten Fall DTK wurde ein konstruktiver Vorschlag gemacht, mit dem die Bahn im Endzustand genauso gut leben könnte. Die Frage ist also nicht, ob ein Ausbau gemacht wird, sondern ob man gewisse Mehrkosten zahlt, damit Anwohner weniger betroffen sind, und wer dafür zahlt. Dies ist durchaus eine rechtliche Frage (BImSchG).

Eine weitere rechtliche Frage ist in der Zulässigkeit von Lärmschutzwänden, z.B. müssen Abstandsflächen eingehalten werden. Auch bei Kreuzungen hat die LHM ein gewisses Mitspracherecht.

Es geht aber auch darum, dass mit der DTK sich die nächtlichen Zugzahlen auf der Strecke Daglfing-Johanneskirchen mindestens vervierfachen werden, dort aber kein Schallschutz gebaut wird. Dies ist zur Zeit rechtlich zulässig. Hier müsste man erst die Verordnung ändern, damit ein Rechtsanspruch besteht. Dies ist eine Kernforderung von knoten-muenchen, ein entsprechender Antrag wurde in der Bürgerversammlung Bogenhausen am 24.10.2019 gestellt.

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