ABS38 im Beschleunigungsgesetz

Die ABS38 (München Mühldorf Freilassing) soll unter das Beschleunigungsgesetz fallen. Somit soll es kein reguläres Planfeststellungsverfahren geben, sondern der Deutsche Bundestag erteilt Genehmigung per Gesetz.

Ob die DTK komplett darunter fällt ist nicht recht klar, da die Truderinger Spange nicht auf der Strecke München-Mühldorf liegt.

Ferner gibt es im Bund auch Zweifel, ob alle 14 genannten Projekte tatsächlich über das Beschleunigungsgesetz beschlossen werden.

Kirsten Lühmann (SPD):

Nicht alle diese 14 Projekte, die jetzt auf der Liste stehen, werden mit einem Maßnahmengesetz beendet werden – davon bin ich fest überzeugt –, sondern nur wenige: die, die geeignet sind. … Für alle diese 14 Projekte wird es einen sofortigen Einstieg in die vorgezogene Bürgerbeteiligung geben. Wir haben aus dem Ministerium gehört, dass das gemacht wird.

BMVI-Information: Link1

Diskussion im Bundestag (Tagesordnungspunkt 12): Link2

Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz mit Nennung der Truderinger Kurve: Link3

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