In der Testaufgabe 2.3 geht es um die Schallausbreitung von einem kurzen Gleisstück auf einen Punkt in x=25m Entfernung und z=3,5m Höhe.
Dabei wird die Richtwirkung der Schallemission DIkS, die Dämpfung aufgrund der Entfernung Adiv, die Luftabsorption Atm und der Bodeneinfluss Agr berücksichtigt.
In diesem Fall ist der Winkel des Immissionsachse zur Gleisachse 90 Grad, daher ist die Richtwirkung nach Gleichung 8 einfach
DIkS=10log(0,22+1,27)dB=1,73dB.
Die Abstandsdämpfung Adiv ist durch Gleichung 11 in Abhängigkeit von der Entfernung d gegeben, welche man mit Pythagoras für die 3 Emissionshöhen hem=0m, 4m und 5m berechnet.
d=Wurzel(25^2 + (3,5m-hem)^2)
für hem=0 /4m/5m => d=25,244m / d=25,005m / d=25,045m
Adiv=10log(4*Pi*d^2)dB
für hem=0 /4m/5m => Adiv=39,04dB / Adiv=38,95dB / Adiv=38,97dB
Die Luftadsorption ergibt sich aus Gleichung 12 in Verbindung mit Tabelle 17.
Atm=αd/1000, z.B. für f=1000Hz und hem=0 ergibt sich Atm=3,7dB*25,244/1000=0,093dB
Die Dämpfung durch Bodeneinfluss ohne Wasserflächen berechnet sich nach Gleichung 14:
Agr=min(0dB, [4,8-2hm(17+300d0/d)/d] dB)
wobei hm=S/d=(hem+3,5m)/2*25/d
für hem=0 /4m/5m => hm= 1,733m / 3,749m / 4,242m, Agr= 0,834db/0dB/0dB.