Laut der Allianz pro Schiene will der Bund einen höheren Beitrag leisten um höhengleiche Bahnübergänge abzuschaffen. Ob damit auch ein Beitrag zur Tieferlegung einer Bahntrasse gemeint ist?
Laut der Allianz pro Schiene will der Bund einen höheren Beitrag leisten um höhengleiche Bahnübergänge abzuschaffen. Ob damit auch ein Beitrag zur Tieferlegung einer Bahntrasse gemeint ist?
Es wird angenommen, dass es sich um eine Präzisierung des §17 des Eisenbahnkreuzungsgesetz handelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/ebkrg/BJNR006810963.html
Nach §1(3) der Eisenbahnkreuzungsverordnung
https://www.buzer.de/gesetz/5379/a73974.htm?m=g006041g
wird dabei jedoch die Kostemasse auf die kostengünstigste Variante begrenzt.