Wenig überraschend hat das BMVI mit knappen Argumenten die A0-Variante als Vorzugslösung bestätigt.
Im Ergebnis hat die Variante A0 die beste Bewertung. Bei der Vorzugsvariante A0 der Truderinger Kurve ist eine deutlich frühere Inbetriebnahme möglich. Die Varianten B 1 und B 2 bergen ein Verzögerungsrisiko von bis zu 10 Jahren. Variante B 1 verschiebt in Bezug auf den Lärm die Betroffenheit bei den Anwohnern; während die Anzahl der Schutzfälle sinkt, erhöht sich die Betroffenheit der Anwohnerinnen und Anwohner in der Thomas-Hauser-Straße.
https://www.fdpbt.de/anfrage/kleine-anfrage-stand-bahnausbauprojekt-daglfinger-und-truderinger-kurve-oberbayern
Auf rechtliche Risiken ging man unter Verweis auf das frühe Planungsstadium nicht ein.
Die Bahn hat es wiederum versäumt, der Öffentlichkeit einzugestehen, dass alle Varianten rechtswidrig sind. Da es sich um eine offizielle kleine Anfrage handelt, ist dies höchst bedenklich.
Unserer Einschätzung nach können auch Zusatzmaßnahmen wie büG oder SSD keinen ausreichenden Lärmschutz erzielen. Wenn die Bahn in etlichen Jahren beim Planfeststellungsverfahren scheitert, ist kostbare Zeit und Geld vergeudet. Die Öffentlichkeit hat als Steuerzahler ein Anrecht darauf zu wissen, ob die Variante A0 überhaupt genehmigungsfähig ist. Für die Bahn wäre ein Schallgutachten ohne große Kosten machbar, es geht ja nur um wenige Kilometer. Bei einem negativen Ergebnis könnte man sich viele Kosten sparen.
Wir steuern also mit offenen Augen auf ein Fiasko zu. Neben der Verschwendung von Steuergeldern wird man bei Fertigstellung des Brennerbasistunnels keine ausreichende Güterzuganbindung vorweisen können. Als einzige Lösung gibt es dann die Enteignung der Anwohner gegen Entschädigung. Die Anwohner im weiteren Streckenverlauf würden dann aber auch unzumutbarem Lärm ausgesetzt. Um die rechtliche Stellung dieser Anwohner zu verbessern, haben wir schon im Oktober 2019 einen Antrag gestellt:
https://www.ris-muenchen.de/RII/BA-RII/ba_antraege_dokumente.jsp?Id=5731435&selTyp=BV-Empfehlung
Leider gibt es noch immer keine Ergebnisse dazu.
Ein Kommentar zu “Bund bleibt bei gesetzeswidriger DTK-Variante”