Spätestens nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ob der Bedarfsplan der zwischenzeitlich eingetretenen Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Die Anpassung und Aufstellung erfolgen durch Gesetz.
§4(1) BSWAG
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde am 3. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2016 die Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 verabschiedet. Somit schuldet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) seit 3. August 2021. Daher wurde auch zuerst eine Überarbeitung mit Zeithorizont 2035, also 5 Jahre nach 2030 geplant.
In den jeweiligen §§ 4 der drei Ende 2016 in Kraft getretenen Ausbaugesetze für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße heißt es, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach jeweils fünf Jahren eine Überprüfung der
Bundestag Plenarprotokoll 19/142, 29. Januar 2020, Frage 34, siehe https://dserver.bundestag.de/btp/19/19142.pdf#P.17744
drei Bedarfspläne durchzuführen hat. Die hierfür notwendigen Vorbereitungen sind bereits eingeleitet. Grundlage für die Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) wird eine neu zu erstellende Verkehrsprognose für das Prognosejahr 2035 sein. Nach Vorlage der für die BPÜ relevanten Ergebnisse der neuen Verkehrsprognose wird die Durchführung der BPÜ erfolgen.
Trotz etlicher Bekundungen des BMDV, dass die BPÜ immer demnächst kommt, ist nun klar: das Ergebnis wird nicht vor Mitte 2025 vorliegen.
Mit der Konzeption sowie entsprechenden Arbeitsprogrammen hat das BMDV die BPÜ im Jahr 2018 eingeleitet. Die eingeleiteten Vergabeverfahren zur Verkehrsprognose wurden im September 2021 abgeschlossen. Die Verkehrsprognose 2040 befindet sich in Bearbeitung. Es wird angestrebt, die Untersuchungen zur BPÜ im Jahr 2023 abzuschließen.
BMDV 2022 siehe https://web.archive.org/web/20220705211738/https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplanung-ueberpruefung-bedarfsplaene.html
Es wird angestrebt, die Untersuchungen zur BPÜ Ende 2023 abzuschließen.
BMDV März 2023 siehe https://web.archive.org/web/20230325054927/https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplanung-ueberpruefung-bedarfsplaene.html
Das BMDV plant, den BPÜ-Bericht im Sommer 2024 an den Deutschen Bundestag zu übermitteln. Aufgrund einer aufwändigeren Aufbereitung und der Nutzung einer feinstrukturierteren Datengrundlage bei der Erstellung der der BPÜ zugrunde liegenden „Basisprognose“ (Prognosefall 1) der VP 2040, verzögern sich auch die BPÜ-Analysen.
BMDV Dez. 2023 siehe https://web.archive.org/web/20231210233201/https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/BVWP/bundesverkehrswegeplanung-ueberpruefung-bedarfsplaene.html
Schließlich wurde ein Teil des BPÜ (die Basisprognose) im Oktober 2024 veröffentlicht:
Die Verkehrsprognose 2040 ist die aktuelle und umfassendste Grundinventur des Verkehrsgeschehens in Deutschland. Sie prognostiziert den Verkehr erstmals für rund 1.600 Verkehrsräume in Deutschland. Das ist um den Faktor 4 höher als zuvor und ermöglicht eine präzisere Abbildung des Verkehrs.
Die nun vorgestellte Basisprognose ist der Auftakt für die Publikation von weiteren Fachteilen zu den einzelnen Verkehrsträgern.
BMDV Okt. 2024 siehe https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/091-bmdv-legt-umfassende-verkehrsprognose-2040-vor.html
Laut Deutscher Bahn wird es vor Mitte 2025 keine Zugzahlen für Einzelstrecken geben, siehe Video
ab 03min30s.
Auf diese Art wird der Bahnausbau zum Blindflug – wieviel Züge fahren durch München im Jahr 2040 oder 2050 – das BMDV verweigert diese gesetzlich geschuldete Information.
Wenn man weiterhin mit veralteten und viel zu niedrigen Zahlen rechnet, dann sollte man sich nicht wundern, wenn Bürgerinitiativen beim Eisenbahnbundesamt (EBA) Einspruch einlegen werden, und notfalls klagen.
Oder die DB InfraGO wartet wieder einmal auf die Politik, was natürlich Kosten und Verzögerungen bedeutet.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat sich mit der Frage von Verspätungen der BPÜ auseinandergesetzt.
Beginn und Ende der Überprüfungsphase durch das BMDV legen die § 4
der jeweiligen Ausbaugesetze für Straße, Schiene und Wasser nicht eindeutig fest. Der Wortlaut legt jedoch nahe, dass nach fünf Jahren eine Überprüfung der Bedarfspläne zumindest begonnen haben muss.…
Der Gesetzgeber hat sich jedoch dagegen entschieden, eine bestimmte Frist vorzusehen. Ferner hat es der Gesetzgeber in der Hand, jederzeit, auch vor Abschluss einer Überprüfung einen neuen Bedarfsplan zu erlassen.
…
Rechtsprechung ist zu dieser Frage nicht ersichtlich; dies dürfte auch daran liegen, dass
https://www.bundestag.de/resource/blob/1001080/550927494f8635aea2134ea5ae6bcc5f/WD-5-055-24-pdf.pdf
wohl kein Rechtsweg eröffnet ist.
Eine dermaßen großzügige Interpretation – man müsse nur anfangen, aber nichts zu Ende bringen, im Zweifelfall muss es jemand anderes (in diesem Fall der Bundestag) richten – ist schon erstaunlich. Es ist geradezu grotesk, wenn man schreibt, der Bundestag könne ja blind entscheiden. In Berlin scheint man sich der Tragweite dieser Verzögerungen nicht bewusst zu sein.