Bahn: unsere Varianten sind gesetzeswidrig

Die Bahn bleibt sich Ihrer Linie treu: ein mathematisch falsches Verfahren (Nachteile werden systematisch als Nutzen verkauft), Variantenentscheid bevor klar ist, was das für den Lärmschutz bedeutet, Bürger nicht einbeziehen, Lärm nördlich Eylauer Str/Schimmelweg erst gar nicht darstellen, Dokumente nicht zur Verfügung stellen, das volle Programm.

Zur Klarstellung: untersucht werden 3 gesetzeswidrige Varianten, wie die Bahn selbst zugibt:

 sprich wir haben noch nicht für die 3 verschiedenen Varianten den Lärmschutz so dimensioniert, dass wir die gesetzlichen Vorgaben einhalten,

Susanne Müller, https://slidesync.com/eZvO1dNAVw, bei 44min40

Ebenso bemerkenswert ist die Aussage:

Wenn wir Grundstücke brauchen, oder Teile von Grundstücken brauchen, dann zahlen wir eine Entschädigung, die sich am Verkehrswert der Grundstücke orientiert

Susanne Müller, https://slidesync.com/eZvO1dNAVw,

Wenn man Grundstücke gegen Entschädigung kauft, benötigt man entweder das Einverständnis des Verkäufers, oder man muss enteignen.

da werden dann auch die Maßnahmen festgelegt, damit die Grenzwerte [der 16.BImSchV] eingehalten werden … und natürlich sind diese gesetztlich vorgeschriebenen Grenzwerte auch für uns der Maßstab

Der Brennerzulauf … wird sich genauso an der 16. BImSchV orientieren und diese einhalten wie wir im Projektgebiet auch.

Susanne Müller, https://slidesync.com/eZvO1dNAVw, 1h00

Die Bahn verschweigt zum wiederholten Mal, dass dies unmöglich ist.

Es gab auch einige kleine Lichtblicke: die neue Variante A1 dürfte immerhin etwas besser als A0 sein, und es gab eine Aussage zur Nutzung der Gleise auch für S-Bahn-Verkehr:

wir planen aber auch aufwärtskompatibel, dass auf dieser Strecke eventuell einmal eine S-Bahn verkehren kann

Susanne Müller, https://slidesync.com/eZvO1dNAVw, 1h12

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