Rechtsweg D-J, Linksweg DTK?

In großer Einmütigkeit hat der Mobilitätsausschuss der Bahn Rechtsmittel für den Fall angedroht, dass die Bahn an der oberirdischen Variante festhält. Es wird eine Beteiligung des Landes und des Bundes für den Tunnel gefordert.

https://www.muenchen-transparent.de/dokumente/6264304

Welche Ansatzpunkte hätte die Stadt für eine Klage?

  1. Unzulässigkeit der oberirdischen Variante?
  2. Fehlerhafte Abwägung bei der Variantenauswahl, wodurch das BMVI zur billigen Lösung kommt?

Beides könnte schon dadurch scheitern, dass die Stadt gar nicht klageberechtigt sein könnte.

Der Kläger kann nicht in eigenen Rechten verletzt sein, soweit er seine Klage auf Belange Dritter oder Allgemeinbelange stützt, weil er insoweit keine eigene wehrfähige Rechtsposition innehat.

Einer Gemeinde kommen nicht schon dann eigene wehrfähige Rechte zu, wenn nach ihrer Ansicht einzelnen Privatpersonen ein Schaden droht, sondern diese haben ihre Rechte selbst wahrzunehmen. Deren Belange kann die Gemeinde nicht als Sachwalter fremder privater Interessen ins Feld führen.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-48082?hl=true

Ferner dürfte erst ein Planfeststellungsbeschluss anfechtbar sein. Das Papier des Trassierungsexperten ist zwar offensichtlich grob fehlerhaft, hat aber keine rechtliche Relevanz.

Die Anwohner sollten also nicht zu sehr darauf vertrauen, dass die Stadt ihre Belange juristisch durchfechten kann, schon gar nicht wenn man die bahnfreundlichen Urteile der Vergangenheit kennt.

Interessanterweise ist die Stadt nicht ganz so fordernd im Bereich DTK, wo die Pegelüberschreitungen wohl noch höher sein werden. Man fordert zwar, dass nachts die Pegel maximal 60dB sein dürfen, aber mit Rechtsmitteln wird hier unseres Wissens nach nicht gedroht. Ob es wohl damit zu tun hat, dass hier die Stadt sowieso nichts zahlen wird?

Aus unserer Sicht wird im Bereich Daglfing-Johanneskirchen in den nächsten Monaten außer der Parallelplanung nicht viel passieren. Die Entscheidung wird sicher erst getroffen, wenn die Kosten genauer bekannt sind.

Dagegen ist die DTK brandgefährlich. Die negativen Auswirkungen betreffen nicht nur die lokalen Anwohner, sondern auch die Anwohner im weiteren Verlauf der Strecke. Hier sollte klar kommuniziert werden, dass gesundheitsschädliche und eigentumsschädigende Lärmpegel nicht akzeptabel sind.

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