Stadt für DTK-B1 trotz Lärm über 60dB

In Vorbereitung zur Stadtratssitzung am 21.10.2020 hat sich das Referat für Stadtplanung auch zur DTK-Variantenuntersuchung geäußert.

https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_vorlagen_dokumente.jsp?risid=6231710

In der Tendenz wird die mittlere Variante B1 favorisiert, obwohl dabei die Kfz-Verwahrstelle verlegt werden muss, was Aufgabe des Freistaats wäre.

Bei allen drei Varianten überschreitet der Lärm die verfassungsrelevante Grenze von 60dB nachts.

Für jede Variante wurde die Anzahl an Immissionsorten mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sowie mit Überschreitung von 70/60 dB(A) tags/nachts für die Planvarianten ohne Lärmschutz sowie mit Lärmschutzmaßnahme (4 m hohe Lärmschutzwand) ermittelt. In Tabelle 1 sind die ermittelten Schutzfälle zusammengefasst. Auch mit der untersuchten Schallschutzmaßnahme treten bei allen Varianten immer noch Überschreitungen der höchstrichterlichen Zumutbarkeitsschwellenwerte von 70/60 dB(A) tags/nachts auf. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich schalltechnischer Gesichtspunkte alle drei untersuchten Varianten A0, B1 und B2 als nahezu gleichwertig anzusehen sind.

Für knoten-muenchen.de kommt dies nicht überraschend, siehe z.B. hier:

https://knoten-muenchen.de/2020/02/22/4m-hohe-laermschutzwandtrog-reicht-nicht/

https://knoten-muenchen.de/2020/03/18/irrefuehrung-von-politik-und-oeffentlichkeit-durch-die-bahn/

Erstaunlich finden wir dagegen, wie locker die Stadt München damit umgeht. Eigentlich gilt für solche Fälle ein Maximum von 49dB nachts. Dass dies nicht eingehalten werden kann, war offensichtlich. Hier kann die Bahn eine Ausnahmeregelung nutzen, dass der Aufwand zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte außer Verhältnis zum Nutzen ist.

Dass das Rathaus jedoch einfach hinnimmt, dass die zweite Schwelle von 60dB bei einem Neubau überschritten wird, ist unverständlich. Die Ausnahme im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) kann nicht die Verfassung aushebeln.

Im weiteren Streckenverlauf nördlich Daglfing wird der Lärm dann nachts bei über 70dB liegen, zumindest bis der viergleisige Ausbau kommt.

https://knoten-muenchen.de/2019/11/09/kein-laermschutz-noerdl-daglfing-bei-dtk/

Da die Bahn sich weigert, die DTK und den anschließenden viergleisigen Ausbau gemeinsam genehmigen zu lassen, müssen sich die Anwohner auf einen gesundheitsschädigenden Lärmpegel einstellen, siehe z.B. hier. Dies wird dann sicherlich vor Gericht zu klären sein.

Die Bahn hat sich in eine Sackgasse manövriert – man braucht die DTK und den viergleisigen Ausbau D-J dringend, aber die DTK ist unserer Auffassung nach so nicht genehmigungsfähig. Die einzig akzeptable Lösung wäre ein heftiges Tempolimit auf Teilen der DTK in Kombination mit einem Tunnel Daglfing-Johanneskirchen.

Laut Aussage der Bahn gegenüber der Stadt:

Es ist sichergestellt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Schall- und Erschütterungsschutz jederzeit eingehalten wird, egal ob die Strecke mit 30 km/h, 80 km/h oder 100 km/h befahren werden soll. Im 16. Bundesimmissionsschutzgesetz sind genaue Grenzwerte für den Schallschutz festgelegt, die von der DB eingehalten werden.

https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/5925146.pdf

Die Stadt München wurde dreist belogen. Die Grenzwerte werden um mehr als 10dB verfehlt, und die Bahn wusste dies aus internen Gutachten, als man der Stadt gegenüber das Gegenteil behauptete. Gesundheitsschädigenden Lärm müssen weder die Stadt noch die Anwohner hinnehmen.

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