Irreführung reloaded

Die Bahn hat gegenüber der Stadt München bestätigt:

Es ist sichergestellt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Schall- und Erschütterungsschutz jederzeit eingehalten wird, egal ob die Strecke mit 30 km/h, 80 km/h oder 100 km/h befahren werden soll. Im 16. Bundesimmissionsschutzgesetz sind genaue Grenzwerte für den Schallschutz festgelegt, die von der DB eingehalten werden.

https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/5925146.pdf

Es gibt gar kein 16. Bundesimmissionsschutzgesetz. Es sei dahingestellt, ob das Bundesimmissionsschutzgesetz eingehalten wird, da es großzügige Ausnahmen zugunsten der Bahn enthält.

Es ist die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung, welche die genauen Grenzwerte definiert. Diese werden sicher nicht eingehalten steht in internen Gutachten der Bahn.

Solange die Bahn nicht den Gegenbeweis antritt muss man davon ausgehen, dass die Aussage schlicht unrichtig war.

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