Im Rahmen der aktuellen Planungsphase, der Entwurfsplanung, wird von Gutachtern ein umfangreiches Schall- und Erschütterungsgutachten für das gesamte Planungsgebiet erstellt. Aus diesem werden dann konkrete Maßnahmen abgeleitet, um die gesetzlich vorgeschrieben Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung einzuhalten. Da wir uns erst mitten in der Entwurfsplanung befinden und das Gutachten noch nicht fertiggestellt ist, können wir noch keine detaillierten Aussagen zu den Themen Lärmschutz und Erschütterungen treffen.
https://www.abs38.de/daglfinger-und-truderinger-kurve.html
Die Bahn verschweigt, dass es schon eigene Untersuchungen gibt, welche darlegen, dass die Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht eingehalten werden können.
Bereits der Ausbau der Truderinger Spange durch ein weiteres Gleis würde trotz 4m hoher Lärmschutzwände zu Lärmimmissionen oberhalb der Grenzwerte führen. Dies geht aus Ausschreibungsunterlagen der Bahn hervor.
Auch wenn man den Ausbau der Truderinger Spange weglässt und nur den Neubau der Daglfinger und Truderinger Kurve betrachtet, ergibt sich, dass die Grenzwerte keinesfalls eingehalten werden können. Eine Schalltechnische Voruntersuchung aus dem Jahr 2016 schreibt wörtlich:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei der prognostizierten Streckenbelegung auch unter Berücksichtigung einer Kombination aktiver Schallschutzmaßnahmen – zum Beispiel besonders überwachtes Gleis und Schallschutzwände mit Höhen von 5,0 m – die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV nicht in allen Bereichen eingehalten werden können.
Quelle: Bericht: 16-50029-I.TVI 32(1)-T1, siehe Ausschreibungslink am Ende
Wenn schon die Maßnahmen
a) Truderinger Spange
b) Daglfinger Kurve und Truderinger Kurve
allein zu Überschreitungen der Grenzwerte führen, dann gilt dies umso mehr für die Kombination von a) und b).
Auch wenn die genaue Lage der Truderinger Kurve und somit die Immission in Trudering noch nicht festliegt, so ist zumindest im Abschnitt südlich der Daglfinger Str. eine deutliche Überschreitung der Grenzwerte sicher.
Politik und Bevölkerung werden somit durch die Angaben der Bahn in die Irre geführt, während die Bahn gleichzeitig die Planung der Schallschutzwände ausschreibt und versucht Fakten zu schaffen. Ferner wird bewusst verschwiegen, dass der Ausbau zu einer Steigerung des Lärms nördlich des Planungsgebiets führt. Der dort herrschende Lärmpegel wird so weit über den Grenzwerten liegen, dass gesundheitliche Schäden naheliegen. Darüber wird in der Ausschreibung kein Wort verloren.
Um das ganze Vorgehen noch schlimmer zu machen, versucht die Bahn in ihrem internen Schallgutachten gar nicht, den Lärm so weit wir möglich Richtung Grenzwerte zu drücken. Da man es sowieso nicht schaffen kann, werden Lärmschutzwände kleiner geplant als technisch machbar.
Insbesondere im Nachtzeitraum sind weiterhin Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte zu erwarten. Daher wird im Rahmen dieser Voruntersuchung bei der Dimensionierung der aktiven Schallschutzmaßnahmen der Fokus auf die Einhaltung der Schwellenwerte für eine möglicherweise beginnende Gesundheits- bzw. Eigentumsgefährdung (70 dB tags / 60 dB) gelegt. Zur Einhaltung dieser Schwellenwerte ist an den Strecken 5510, 7912, 5560 und 7913 / 5600 eine Schallschutzwandhöhe von 2-3 m an den meisten Immissionsorten ausreichend.
Quelle: Bericht: 16-50029-I.TVI 32(1)-T1, siehe Ausschreibungslink am Ende
Die hier genannten Werte liegen 11dB über den Werten der Bundesimmissionsschutzverordnung, dies entspricht 12,6 Zügen anstelle von einem.
Wer also den Satz „Aus diesem werden dann konkrete Maßnahmen abgeleitet, um die gesetzlich vorgeschrieben Grenzwerte der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung einzuhalten. “ so versteht, dass Grenzwerte tatsächlich eingehalten werden, der wurde erfolgreich in die Irre geführt.
Quelle: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252ferQRXpdUN8%253d