Laut Information der SZ gibt es einen Entwurf für eine Beschlussvorlage zum Thema Güterverkehrsknoten München. In diesem Entwurf wird u.a. die begrenzte Einflussmöglichkeit der Stadt auf die Planungen der Bahn dargestellt.
Insbesondere seien Bund und Bahn für die Infrastrukturplanung und den Antrag im Planfeststellungsverfahren verantwortlich, die Stadt habe nur das Recht, ihre Meinung zu äußern.
Rechtlich mag dies eine zutreffende Schilderung der Situation sein, in der Praxis sollte man jedoch im Interesse aller einfordern, dass konstruktiv zusammengearbeitet wird. Beispiele dafür sind die Gesamtbetrachtung des Knotens München anstelle einer Aufsplitterung in Teilprojekte, der fehlende Anspruch auf Lärmschutz bei angrenzenden Gebieten, die Kosten für eine Parallelplanung, welche durch die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Stadt herrühren usw.
Wenn die aktuelle Gesetzlage sinnvollen Lösungen im Weg steht, so sollte die Politik die Gesetze ändern. Beispielsweise könnte man einfordern, dass innerhalb von Städten und Gemeinden die Bahn Planungen nicht beliebig in Projekte aufteilen kann oder dass die Lärmschutzgrenzwerte der BImSchV auch für angrenzende Gleistrassen gelten müssen. Eine Vervierfachung des nächtlichen Güterverkehrs sollte nicht unter Bestandsschutzregeln fallen, da dadurch eine neue Situation entsteht.
Gerade im Hinblick auf das Planungsbeschleunigungsgesetz, welches quasi alle Schritte im Planfeststellungsverfahren derselben Behörde (BMVI) unterordnet, wäre es an der Zeit, die rechtlichen Grenzen des Erlaubten enger zu setzen. Durch Wegfall von Abwägungsfällen würde eine weitere Beschleunigung der Planung möglich, ohne Anwohner zu benachteiligen.
Quellen:
SZ vom 15.11.2019: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-deutsche-bahn-gleiskapazitaeten-ausbau-1.4682134?source=rss